Unterrichtspflichtzeit an Gymnasien in Bayern:
Unterricht ausschließlich in wissenschaftlichen Fächern: 24 Unterrichtsstunden;
Unterricht ausschließlich in Musik, Kunst, Sport: 28 Wochenstunden;
Kombinationen aus beiden je nach Anteil der wissenschaftlichen Fächer von
bis zu drei Stunden: 28 Unterrichtsstunden;
vier bis neun Stunden: 27 Unterrichtsstunden;
zehn bis 15 Stunden: 26 Unterrichtsstunden;
16 bis 21 Stunden: 25 Unterrichtsstunden;
ab 21 Stunden: 24 Unterrichtsstunden.
In der Oberstufe werden Kunst, Musik, Sport wie wissenschaftliche Fächer behandelt.
Die Situation in anderen Schularten ist die gleiche.
Und es ist durchaus nicht so, dass man diese Mehrstunden nicht merken würde, wenn im zwangsläufig verdichteten Stundenplan die Klassen nur so durchrauschen (vor allem die mit einstündigem Kunstunterricht!)
Quellen
Arbeitszeitverordnung - AzV - Verordnung über die Arbeitszeit für den bayerischen öffentlichen Dienst, Neufassung
der VO vom 25. Juli 1995 (GVBl S. 409), zuletzt geändert am 27. Juli 2004 (GVBl S. 347)
Unterrichtspflichtzeit der Lehrer an Gymnasien, KMBek vom 26. Juli 1974 (KMBl S. 1260), zuletzt geändert am
19. August 2004 (KWMBl I 2004 S. 306)
